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Hausordnung


Tennisclub Freiheit e.V. - Clubhausordnung

gemäß Vorstandsbeschluss vom 10.03.2009

Das Clubhaus wurde für alle Mitglieder als Versammlungsort und Kommunikationszentrum eingerichtet, in dem sich jeder wohlfühlen und zu seinem Recht kommen soll. Ein harmonisches Zusammenleben erfordert jedoch von jedem Einzelnen ein gewisses Maß an Rücksichtnahme und Höflichkeit dem anderen gegenüber. Deshalb bitten wir Euch, insbesondere die nachstehenden Regeln zu beachten und einzuhalten.

  1. Das Clubhaus steht grundsätzlich jedem Clubmitglied offen.
  2. Jedes Mitglied erhält auf Anforderung gegen Entgelt einen Schlüssel für die Saison-Monate April bis Oktober. Clubhaus, Außentoiletten und Duschräume sind nur während der Saison geöffnet und werden auch nur in dieser Zeit täglich geputzt. Außer bei Festen oder sonstigen Veranstaltungen sind sie im Winter geschlossen
  3. Es gibt keine Gastronomie. Jedes Mitglied ist für Speisen und Getränke eigenverantwortlich.
  4. Beim Verlassen des Clubgeländes sind alle Türen und Fenster zu schließen.
  5. Hunde haben keinen Zugang zum Clubgelände.
  6. Grundsätzlich stehen den Mitgliedern die Clubräume für Privatfeiern, auch während der Monate November bis März, zur Verfügung. Erforderlich ist, dass das betreffende Mitglied früh genug eine Abstimmung mit einem vom Vorstand Beauftragten über Termin, Art und Dauer der privaten Feierlichkeiten herbeiführt. Die gesetzlich vorgeschriebene Regelung hinsichtlich der Lautstärke von Musikwiedergabegeräten ist dabei einzuhalten.
  7. Vor und nach einer Privatfeier wird eine Abnahme aller Räume stattfinden. Vor einer Feier ist eine Kaution in Höhe von € 150,- zu hinterlegen. Diese wird nach kompletter sorgfältiger Reinigung aller genutzten Clubräume (einschließlich der Entsorgung leerer Flaschen und allen sonstigen Mülls) und zufriedenstellender Abnahme nach der Feier wieder zurückgezahlt. Anderenfalls wird die Kaution für die Bezahlung einer professionellen Reinigung einbehalten.
  8. Während der Wintermonate wird der Clubhausschlüssel gegen eine Nutzungsgebühr von 50,- € für Heizung, Strom, sanitäre Anlagen etc. ausgehändigt. (Bitte beachten: keine Müllabfuhr im Winter!) Die Gebühr ist vor der Veranstaltung an die Geschäftsführung des TCF zu entrichten. Hinzu kommen 30 Euro für die Reinigung des Clubhauses.
  9. Das Hausrecht steht dem Vorstand zu. Bei Ausübung des Hausrechtes gegenüber einem Mitglied ist vorher die Zustimmung eines Vorstandsmitglied oder eines vom Vorstand Beauftragten einzuholen, falls dies im Einzelfall möglich ist.
  10. Die Clubmitglieder und deren Gäste sind aufgefordert, diese Clubordnung zu beachten. Bei Nichtein-haltung wird darin ein Verstoß gegen die Satzung und das Zusammenleben im TC Freiheit gesehen.
  11. Der Vorstand kann in solchen Fällen eine Verwarnung aussprechen, im Wiederholungsfall einen Ausschluss von der Clubhausbenutzung auf Zeit verhängen (§ 9 der Satzung) und in schwerwiegenden Fällen das betreffende Mitglied ausschließen (§ 8 Abs. 3 der Satzung).

Die zur Zeit vom Vorstand Beauftragte für die Koordination der Termine aller im Clubhaus stattfindenden Veranstaltungen, die Abnahme der Räumlichkeiten vor und nach Veranstaltungen sowie die Annahme und Verwaltung der Kaution ist Ingrid Seidenstecher.
Bitte helft alle mit, das Clubhaus in Ordnung und als Begegnungsstätte für Mitglieder und Freunde zu erhalten.

 

(Irrtümer und Änderungen vorbehalten)

Tennisclub Freiheit e.V. Der Vorstand

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